Vertretungsplan

Grundsätze der Vertretungsregelung an der Schule am Silahopp:

 

Der Vertretungsplan an der Schule am Silahopp wird mit dem Programm aSc-Vertretung Time-Tables erstellt.

Dieses Programm erlaubt es, dass in zeitiger Vorausschau Vertretungsbedarf (z. Bsp. bei Fortbildungen, Prüfungen oder außerunterrichtlichen Veranstaltungen ) rechtzeitig ermittelt werden kann.

Dieser Digitale Vertretungsplaner holt sich seine Informationen im ebenfalls und mit dem gleichen Programm gespeicherten Stundenplan. Ein Ausdruck für die Lehrerinfowand und für den Vertretungsschaukasten zur Schülerinfo können problemlos ausgedruckt werden.

In der Regel wird Vertretungsbedarf mit den eigenen Lehrkräften gestillt. Meist sind es Freistunden, in denen die Kolleginnen und Kollegen zu Vertretungen herangezogen werden. Bei der Entscheidung wer die Vertretung übernimmt gelten folgende Grundsätze:

Zunächst einmal kommt jede Kolleginn und jeder Kollege in Frage, der in der gewünschten Stunde keinen eigenen Unterricht zu halten hat.

In einer zweiten Entscheidung geht es darum, ob der betreffende Kollege bzw. die betreffende Kollegin einen Zugang zur entsprechenden Stunde (Sportstunde?  Religion?) hat.

Als drittes Kriterium gilt der Grundsatz, dass sie Vertretungsstunden auf das Kollegium gleichmäßig verteilt sein sollen.

Im dritten Schritt wird die Verhältnismäßigkeit zur Anzahl der Deputatsstunden mit in die Entscheidung einbezogen.

 

Nicht in die Vertretung mit einbezogen sind normalerweise die Referendare und die kirchlichen Lehrkräfte. Mitversehungen (Nachbarklassen) gibt es an der Schule am Silahopp kaum. Es kann allerdings schon mal vorkommen, dass wir Klassen aufteilen mussten. Wenn Vertretungsbedarf vor oder nach dem Unterricht besteht, wird die Kollegin bzw. der Kollege in aller Regel gefragt, ob er länger dableiben kann oder ob er früher kommen kann. Das wöchentliche Höchstmaß der Vertretungsstunden (Mehrarbeitsunterricht) richtet sich nach den allgemeinen Vorgaben, die von maximal zwei Stunden in der Woche aber nicht mehr als drei im Kalendermonat ausgeht (vgl. Landesbeamtengesetz § 67 Abs. 3 und 4). Zu einer Vergütung von MAU-Stunden kam es in der Vergangenheit eher selten.

 

Weiterhin gilt an der Schule am Silahopp folgende Regelung:

Im Krankheits- oder Verhinderungsfall ruft die Lehrkraft beim Konrektor, bei Nicht-Erreichbarkeit beim Rektor zu Hause am Vorabend bis 21.30 Uhr oder am anderen Morgen zwischen 6.15  Uhr und 6.45 Uhr an. Um 7.00 Uhr werden dann in der Schule mit dem genannten Programm die Vertretungspläne erstellt und zum Aushang gebracht.

Im Falle von geplanten Abwesenheiten (Fortbildungen und dgl.) wird der Vertretungsplan natürlich schon im Voraus erstellt und den Betroffenen zur Einsicht ausgehängt. Nur bei „geplanten Abwesenheiten“ wird erwartet, dass der Vertretungslehrkraft entsprechendes Unterrichtsmaterial zur Verfügung gestellt wird, so dass ein „sinnvolles“ Vertreten leichter ist.