Weiterqualifizierung

Jede Lehrkraft ist gehalten, sich beständig fort- und weiterzubilden.

Zwangsfortbildung ist allerdings ausgeschlossen, da die Lehrkräfte aus der intrinsischen Motivation heraus, dass Fortbildung der eigenen Weiterqualifizierung dient, im Regelfall die Angebote hierfür wahrnehmen.

 

Aktuell eintreffende Fortbildungsangebote bestimmter Fächer leitet die Schulleitung direkt per mail (oder in Papierform) an die entsprechenden Lehrerinnen und Lehrer weiter, die für dieses Fach zuständig sind oder es unterrichten.

Allgemeine Fortbildung werden an die beiden Fortbildungsbeauftragten der Schule weitergeleitet, die diese dann wiederum nach eigenem Ermessen weitergeben, bzw. durch Aushang bekannt machen.

 

Eine Beschränkung der Teilnahme an Fortbildungen durch die Schulleitung erfolgt in der Regel nicht, sofern die Fortbildungen in einem schulisch passenden Kontext gesehen werden können.

Auch Ganztagesfortbildungen werden vom Kollegium mitgetragen, da alle die Bedeutung der Weiterqualifizierung erkennen und es niemand ausnützt.

 

Nach erfolgter Fortbildung erstattet die Kollegein/der Kollege in der Regel Bericht in der GLK und multipliziert damit die Fortbildungsergebnisse.

Eine Bestätigung der Teilnahme wird im persönlich geführten „Fortbildungsportfolio“ oder auch auf Wunsch in der Personalnebenakte abgelegt.

 

Eine kontinuierliche Fortbildungsplanung über das ganze Schuljahr hinweg ist aus organisatorischen und planerischen Gründen schlicht nicht leistbar und erscheint an der Schule am Silahopp auch nicht notwendig, da dies die stets gewünschte Fortbildungsbereitschaft aufgrund der langen Vorlaufphase erheblich herabsetzen würde.